Geländer

Geländer werden benötigt, um begehbare und befahrbare Flächen so abzugrenzen, daß weder Lebewesen noch Sachen abstürzen können. Die Anforderungen an Geländer werden in der DIN 18065 sowie den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. So sind u.a. Geländerhöhen von mindestens 90 cm bzw. 110 cm bei Absturzhöhen über 12 m vorgeschrieben. Daß Geländer neben ihrer Schutzfunktion auch eine gestalterische Aufgabe haben können, sehen Sie an unseren Fotobeispielen.

schmiedeeiserne Geländer

- rustikal oder modern
- mit geschmiedeten Zierstäben
- mit Stabstahlfüllung (rund, vierkant o.a.)
  auch in Edelstahl

Geländer mit geschlossener Füllung

- aus Blech / Lochblech
- aus Glas

Industriegeländer

- als Gurtgeländer
- als Füllstabgeländer

Handläufe

- Stahl grundiert und lackiert
- Stahl feuerverzinkt / pulverbeschichtet
- Edelstahl
Geländer mit Edelstahl-Füllstäben
Geländer mit ESG-Füllung
Geländer mit Zierstäben
Geländer lackiert, mit Edelstahlhandlauf
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