Geländer
Geländer
werden benötigt, um begehbare und befahrbare Flächen so abzugrenzen,
daß weder Lebewesen noch Sachen abstürzen können. Die Anforderungen an
Geländer werden in der DIN 18065 sowie den Unfallverhütungsvorschriften
geregelt. So sind u.a. Geländerhöhen von mindestens 90 cm bzw. 110 cm
bei Absturzhöhen über 12 m vorgeschrieben. Daß Geländer neben ihrer
Schutzfunktion auch eine gestalterische Aufgabe haben können, sehen Sie
an unseren Fotobeispielen.
schmiedeeiserne
Geländer
- rustikal oder modern
- mit
geschmiedeten
Zierstäben-
mit Stabstahlfüllung
(rund, vierkant o.a.)
auch in Edelstahl
Geländer
mit geschlossener Füllung
- aus Blech /
Lochblech
- aus Glas
Industriegeländer
-
als Gurtgeländer
- als Füllstabgeländer
Handläufe
- Stahl
grundiert und lackiert
- Stahl feuerverzinkt /
pulverbeschichtet
- Edelstahl